Innenausbau & Trockenbau · Stuttgart

Innenausbau in Stuttgart

Weil Wohnraum in Stuttgart knapp ist, wird vorhandene Fläche häufig umgebaut: ein Dachboden wird Wohnraum, zwei Zimmer werden zu einem, aus dem Souterrain entsteht eine Einliegerwohnung. Welche dieser Arbeiten ohne Verfahren möglich sind und wo Unterlagen zum Haus liegen, erklärt das städtische Baurechtsamt auf eigenen Seiten.

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Wohnraum im Bestand: Was das Stuttgarter Baurechtsamt verfahrensfrei nennt

Das Baurechtsamt hat eine eigene Hilfestellung zum Schaffen von Wohnraum im Bestand veröffentlicht. Danach kann eine Nutzungsänderung zu Wohnraum im Innenbereich ohne Baugenehmigung auskommen, ebenso Änderungen an tragenden Bauteilen innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2. „Verfahrensfrei“ heißt dabei ausdrücklich nicht „rechtsfrei“: Anforderungen etwa an Raumhöhe, Belichtung, Brandschutz und Stellplätze gelten trotzdem. Dachausbauten können verfahrenspflichtig sein, für die Gestaltung von Gauben und Dachflächen verweist die Stadt auf ihre Planungsgrundsätze Dachgestaltung. Wer unsicher ist, kann den Bürgerservice Bauen fragen, die erste Viertelstunde ist dort kostenfrei. Für energetische Nachweise beim Ausbau hält das Baurechtsamt eigene Erfüllungserklärungen nach dem Gebäudeenergiegesetz bereit.

Statikakten, Denkmalschutz und Wohnraumschutz

Vor einem Wanddurchbruch ist die alte Statik Gold wert. In Stuttgart lagern Pläne, Genehmigungen und statische Berechnungen im Archiv des Baurechtsamts; Eigentümer oder Bevollmächtigte erhalten gegen Gebühr Einsicht. Liegt das Haus in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, ist für Veränderungen am Erscheinungsbild eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde vorgesehen, auch wenn baurechtlich kein Verfahren nötig wäre. Beim Zusammenlegen oder Umnutzen von Wohnungen spielt außerdem die städtische Satzung gegen Zweckentfremdung eine Rolle: Sie erfasst auch bauliche Veränderungen, nach denen Wohnraum nicht mehr zum Wohnen taugt. Sind diese Punkte geklärt, schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular; wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.

Gut zu wissen für Stuttgart

Häufige Fragen

Brauche ich in Stuttgart eine Genehmigung, um den Dachboden auszubauen?

Das hängt vom Umfang ab, etwa von neuen Gauben oder Eingriffen in die Konstruktion. Ob ein Verfahren nötig ist, klärt der Bürgerservice Bauen beim Baurechtsamt.

Wo bekomme ich die Statik meines Stuttgarter Hauses?

Im Archiv des Baurechtsamts, Zugang über den Bürgerservice Bauen. Dort lässt sich auch klären, ob und in welcher Form Unterlagen vorliegen.

Darf ich zwei Wohnungen in Stuttgart zu einer zusammenlegen?

Baurechtlich und nach der Zweckentfremdungssatzung kommt es auf den Einzelfall an. Auskunft geben das Baurechtsamt und die dort angesiedelte Stelle für Zweckentfremdung.

Ihr Vorhaben in Stuttgart

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Landeshauptstadt Stuttgart – Wohnraum schaffen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – FAQs Baurechtsamt, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – FAQs Baurechtsamt, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Änderungen an einer Gesamtanlage, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Zweckentfremdung, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Energie und Wärme, abgerufen am 02.10.2026
  • Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. – Wohnraumberatung, abgerufen am 02.10.2026