Maler, Fliesen & Böden · Stuttgart

Maler und Fliesenleger in Stuttgart

Ein neuer Anstrich für die Gründerzeitfassade im Westen, frische Fliesen im Bad einer Halbhöhenwohnung oder ein neuer Boden im Reihenhaus in Feuerbach: Maler und Fliesenleger in Stuttgart arbeiten oft in dichter Bebauung, an Häusern mit Geschichte und mit wenig Platz vor der Tür. Was davon genehmigt, abgestimmt oder entsorgt werden muss, regeln mehrere städtische Stellen.

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Fassade streichen in Stuttgart: Wenn das Gerüst auf dem Gehweg steht

In vielen Stuttgarter Straßen stehen die Häuser direkt am Gehweg. Steht das Gerüst für den Fassadenanstrich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, braucht es nach Angaben der Stadt eine Sondergenehmigung; je nach Lage ist das eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Ausnahmegenehmigung oder eine Sondernutzungserlaubnis. Erteilt wird sie vom Amt für öffentliche Ordnung, beteiligt sind Polizei und Tiefbauamt. Dasselbe gilt für Schuttmulden, Container und Hebebühnen im Straßenraum. Weil die Stadt dafür einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen nennt, gehört die Gerüstfrage in der Regel an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.

Fachwerk und Kulturdenkmal: Farbe und Putz abstimmen

Wer ein Kulturdenkmal besitzt, kann Farbe und Putz nicht frei wählen. Maßnahmen, die die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, brauchen nach Angaben der Stadt eine denkmalrechtliche Genehmigung, auch wenn keine Baugenehmigung nötig ist; laut Stadt beginnt die Maßnahme erst, wenn die Genehmigung vorliegt. Ist ohnehin ein Bauantrag nötig, beteiligt das Baurechtsamt die Denkmalschutzbehörde im Genehmigungsverfahren; in allen übrigen Fällen nimmt das Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet untere Denkmalschutzbehörde, den Antrag entgegen. Der Schutz gilt laut Stadt auch bei baulichen Maßnahmen in der Umgebung eines Denkmals.

Fliesenleger und Bodenleger: alte Beläge richtig entsorgen

Bei der Sanierung älterer Bäder und Böden kommen Fliesen, Kleber und Bodenbeläge zum Vorschein, deren Zusammensetzung nicht immer bekannt ist. Fällt dabei asbesthaltiges Material an, nennt das Abfall-ABC der Stadt die Deponie Einöd als Entsorgungsweg; das Material muss ordnungsgemäß verpackt sein. Wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus, ob für Fassade, Innenanstrich, Fliesen oder Bodenbelag.

Gut zu wissen für Stuttgart

Häufige Fragen

Braucht ein Gerüst für den Fassadenanstrich in Stuttgart eine Genehmigung?

Steht es auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, ja: Zuständig ist das Amt für öffentliche Ordnung. Die Stadt nennt einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen.

Darf ich die Fassade meines denkmalgeschützten Hauses in Stuttgart neu streichen lassen?

Grundsätzlich ja, aber Maßnahmen, die das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals beeinträchtigen können, sind genehmigungspflichtig. Auskunft gibt die untere Denkmalschutzbehörde im Amt für Stadtplanung und Wohnen.

Wohin mit alten asbesthaltigen Bodenplatten in Stuttgart?

Das Abfall-ABC der Stadt nennt die Deponie Einöd als Entsorgungsweg. Das Material muss ordnungsgemäß verpackt sein; Einzelheiten stehen im Merkblatt zur Asbestentsorgung.

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Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Landeshauptstadt Stuttgart – Straßenplatzbenutzung für Arbeitsstellen und Baustellen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Straßenplatzbenutzung für Arbeitsstellen und Baustellen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen, abgerufen am 02.10.2026
  • Landeshauptstadt Stuttgart – Abfall-ABC: Asbest, abgerufen am 02.10.2026