Maler und Fliesenleger in Fellbach
Ob die Fassade im alten Ortskern einen neuen Anstrich braucht, die Wohnung nach Jahren renoviert wird oder im Bad und in der Küche neue Fliesen und Böden kommen: Maler und Fliesenleger in Fellbach arbeiten oft an Gebäuden, die vor 1977 gebaut wurden. Wer im Ortskern oder in einem anderen Sanierungsgebiet wohnt, muss mit zusätzlichen Regeln der Stadt rechnen, die selbst einen Fassadenanstrich betreffen können.
Anfrage kostenlos stellenFassadenanstrich im Fellbacher Sanierungsgebiet: sanierungsrechtliche Genehmigung
Die Stadt Fellbach zählt in ihren Sanierungsgebieten ausdrücklich auch den neuen Anstrich oder Verputz einer Fassade zu den erheblich wertsteigernden Veränderungen, die nach § 144 Baugesetzbuch einer sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen. Laut Stadt wird diese Genehmigung vor Beginn der Arbeiten bei der Sanierungsstelle beantragt und innerhalb eines Monats beschieden; die Frist kann höchstens um drei Monate verlängert werden. Ist für das Vorhaben ohnehin eine Baugenehmigung nötig, wird die sanierungsrechtliche Genehmigung mit ihr erteilt. Laufende Sanierungsgebiete sind unter anderem die „Vordere Straße“ im Ortskern; in den Gebieten „Ortszentrum Schmiden“ und „Eisenbahnstraße“ ist die Förderung nach Angaben der Stadt ausgelaufen.
Vordere Straße: Was gefördert wird und was nicht
Für Eigentümer im Sanierungsgebiet „Vordere Straße“, das seit 2018 aus dem Programm „Lebendige Zentren“ gefördert wird, beschreibt die Stadt den Weg zum Zuschuss: erst ein kostenloses Beratungsgespräch, dann eine Modernisierungsvereinbarung auf Grundlage einer Kostenschätzung, oft aus Handwerkerangeboten je Gewerk, und erst danach der Baubeginn. Förderfähig sind etwa Wärmedämmung der Außenwände und die Modernisierung von Bad und WC. Reine Instandhaltung und Schönheitsreparaturen fördert die Stadt dagegen nicht. Ob Malerarbeiten im Rahmen einer umfassenden Modernisierung berücksichtigt werden, klärt das Beratungsgespräch mit der Stadt.
Innenräume, Fliesen und der Weg zum Betrieb
Geht es zusätzlich um Dämmung, bieten die Stadtwerke Fellbach eine Energieberatung mit festen Beratungsterminen an. Wenn Sie wissen, was gemacht werden soll, schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular. Wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet.
Gut zu wissen für Fellbach
- In Fellbacher Sanierungsgebieten gilt laut Stadt auch der neue Anstrich oder Verputz einer Fassade als erheblich wertsteigernde Veränderung, die einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB bedarf. Stadt Fellbach – Sanierung
- Über einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung entscheidet die Stadt Fellbach innerhalb eines Monats; die Frist kann um höchstens drei Monate verlängert werden. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird sie mit der Baugenehmigung erteilt. Stadt Fellbach – Sanierung
- Das Sanierungsgebiet „Vordere Straße“ im Fellbacher Ortskern wird seit 2018 aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert; die Förderung in den Gebieten „Ortszentrum Schmiden“ (2022) und „Eisenbahnstraße“ (2023) ist ausgelaufen. Stadt Fellbach – Sanierung
- Laut Förderinformation der Stadt für die „Vordere Straße“ werden reine Instandhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen nicht gefördert, ebenso keine Maßnahmen, die vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarung begonnen wurden. Stadt Fellbach – Förderinformation Sanierungsgebiet Vordere Straße
- Als förderfähige Modernisierungen nennt die Stadt im Gebiet „Vordere Straße“ unter anderem die Wärmedämmung an Außenwänden und die Modernisierung von Bad und WC; der Zuschuss wird auf Grundlage einer Kostenschätzung, in der Regel durch Architekt oder Handwerkerangebote je Gewerk, berechnet. Stadt Fellbach – Förderinformation Sanierungsgebiet Vordere Straße
- Rund 80 % der Fellbacher Gebäude wurden laut kommunalem Wärmeplan vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung am 1. November 1977 gebaut und haben daher ein höheres Sanierungspotenzial. Stadt Fellbach – Kommunale Wärmeplanung
- Die Stadtwerke Fellbach bieten eine Energieberatung mit Beratungsterminen an; zudem verleihen sie kostenlos Strommessgeräte. Stadtwerke Fellbach – Energieberatung
Häufige Fragen
Brauche ich in Fellbach eine Genehmigung, um meine Fassade streichen zu lassen?
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nennt die Stadt Fellbach den neuen Fassadenanstrich als genehmigungspflichtige Veränderung. Ob das eigene Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, zeigt die Übersichtskarte der Stadt; Auskunft gibt die Sanierungsstelle im Stadtplanungsamt.
Fördert die Stadt Fellbach Malerarbeiten in der Vorderen Straße?
Schönheitsreparaturen und reine Instandhaltung sind laut Förderinformation ausgeschlossen. Ob Malerarbeiten Teil einer geförderten Modernisierung sein können, klärt die Stadt im kostenlosen Beratungsgespräch vor Abschluss der Vereinbarung.
Wie lange dauert eine sanierungsrechtliche Genehmigung in Fellbach?
Laut Stadt wird innerhalb eines Monats nach Antragseingang entschieden, bei Bedarf mit einer Verlängerung von höchstens drei Monaten.
Ihr Vorhaben in Fellbach
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Quellen
- Stadt Fellbach – Sanierung, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Fellbach – Sanierung, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Fellbach – Sanierung, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Fellbach – Förderinformation Sanierungsgebiet Vordere Straße, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Fellbach – Förderinformation Sanierungsgebiet Vordere Straße, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Fellbach – Kommunale Wärmeplanung, abgerufen am 02.10.2026
- Stadtwerke Fellbach – Energieberatung, abgerufen am 02.10.2026