Maler und Fliesenleger in Pforzheim
In Pforzheim prägen Nachkriegsbauten die Innenstadt, in den Stadtteilen stehen Gründerzeithäuser, Siedlungshäuser und Neubauten nebeneinander. Wer einen Maler für die Fassade oder einen Fliesenleger für Bad, Treppenhaus oder Ladenfront sucht, sollte wissen, dass für die Innenstadt eigene Gestaltungsregeln gelten und dass die Stadt dort schon vor dem ersten Pinselstrich beraten will.
Anfrage kostenlos stellenInnenstadt: Fassadenanstrich mit Kenntnisgabe und Beratung
Für die Pforzheimer Innenstadt gilt seit Dezember 2015 die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung. Sie entstand, weil die nach dem Krieg wieder aufgebaute Innenstadt durch viele Umbauten ein uneinheitliches Bild bekommen hatte. Vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbare Fassadenanstriche, Außenwandverkleidungen und Verputz unterliegen dort der schriftlichen Kenntnisgabe bei der Stadt. Alle Vorhaben im Sinne der Satzung sind zudem beratungspflichtig; die Beratung durch die Stadt oder einen von ihr beauftragten Berater findet vor der Kenntnisgabe und vor Beginn der Arbeiten statt. Die Stadt kann dafür Farbskizzen, Farbmuster und Farbproben, auch direkt am Gebäude, verlangen. Grundlage ist das Fassadenkonzept des Planungsamts mit Empfehlungen zu Gliederung, Material und Farbe.
Farbkonzept, Leitfarben und Fliesen an der Fassade
Bei einer farblichen Neugestaltung ist laut Satzung vorab ein Farbkonzept bei der Stadt vorzulegen und abzustimmen. Oberhalb des Erdgeschosses orientieren sich die Farben an den im Anhang definierten Leitfarben; Für Fliesenleger interessant: Außenwände dürfen neben Putz, Naturstein, Backstein und Klinker ausdrücklich auch mit matten keramischen Fliesen im Farbspektrum der Leitfarben verkleidet werden. An Ladenfassaden sind zusätzlich hochglänzende schwarze Fliesen zulässig.
Dämmung und Putz am Kulturdenkmal
Für Kulturdenkmale im ganzen Stadtgebiet ist die untere Denkmalschutzbehörde beim Kulturamt zuständig. Sie rät zu denkmalgerechten Dämmstoffen und dazu, Innendämmung statt Außendämmung zu erwägen, damit die Fassade erhalten bleibt. Schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular, dann wählen wir für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.
Gut zu wissen für Pforzheim
- Die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Pforzheim Innenstadt (Satzungsnummer 742) ist seit 22. Dezember 2015 rechtskräftig und soll die Innenstadt durch eine bessere Gestaltung von Fassaden und Werbeanlagen aufwerten. Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung
- Nach § 5 der Satzung unterliegen in ihrem Geltungsbereich vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbare Außenwandverkleidungen, Verblendungen und Verputz sowie Änderungen wie Fassadenanstriche der schriftlichen Kenntnisgabe; § 6 sieht eine Beratung durch die Stadt vor Kenntnisgabe und Maßnahmenbeginn vor. Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Innenstadt (Nr. 742)
- Bei farblichen Neugestaltungen von Fassaden ist laut § 10 der Satzung vorab ein Farbkonzept bei der Stadt vorzulegen; oberhalb des Erdgeschosses orientieren sich die Farben an den im Anhang definierten Leitfarben. Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Innenstadt (Nr. 742)
- Außenwandflächen in der Pforzheimer Innenstadt sind nach § 9 zu verputzen oder mit Naturstein, Backstein, Klinker oder matten keramischen Fliesen im Spektrum der Leitfarben zu verkleiden; an Ladenfassaden sind auch hochglänzende schwarze Fliesen zulässig. Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Innenstadt (Nr. 742)
- Das Fassadenkonzept des Planungsamts gibt als gestalterisches Leitbild für die Innenstadt Empfehlungen zu Fassadengliederung, Materialien, Farben, Fenstern und Werbeanlagen. Stadt Pforzheim – Fassadenkonzept
- Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pforzheim ist beim Kulturamt angesiedelt und folgt dem Grundsatz „Reparieren, nicht erneuern!“; sie empfiehlt denkmalgerechte Dämmstoffe und, zum Erhalt der Fassade, Innen- statt Außendämmung zu erwägen. Stadt Pforzheim – Tipps für Denkmalpflege
Häufige Fragen
Was sieht die Pforzheimer Gestaltungssatzung für Fassadenanstriche vor?
Laut Gestaltungssatzung unterliegen vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbare Fassadenanstriche der Kenntnisgabe. Vorher ist eine Beratung durch die Stadt vorgesehen.
Sind Fliesen an der Fassade in Pforzheim erlaubt?
In der Innenstadt lässt die Satzung matte keramische Fliesen im Spektrum der Leitfarben zu, an Ladenfassaden auch hochglänzende schwarze Fliesen.
Wer berät in Pforzheim bei Malerarbeiten an einem Kulturdenkmal?
Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde beim Kulturamt. Sie nennt als Grundsatz „Reparieren, nicht erneuern“.
Ihr Vorhaben in Pforzheim
Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.
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Quellen
- Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Innenstadt (Nr. 742), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Innenstadt (Nr. 742), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Pforzheim – Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Innenstadt (Nr. 742), abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Pforzheim – Fassadenkonzept, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Pforzheim – Tipps für Denkmalpflege, abgerufen am 02.10.2026