Maler und Fliesenleger in Tübingen
Ein neuer Anstrich für das Fachwerkhaus in der Unterstadt, frische Fliesen in der Küche einer Wohnung in der Südstadt oder ein neuer Dielenboden im Altbau am Österberg: Maler- und Fliesenarbeiten gehören zu den häufigsten Aufträgen im Bestand. In der Tübinger Altstadt sind Farbe und Putz außen allerdings keine reine Geschmacksfrage, denn für den Stadtkern gilt seit Jahrzehnten eine eigene Stadtbildsatzung.
Anfrage kostenlos stellenFassade streichen in der Altstadt: warme Töne, unebener Putz
Die Stadtbildsatzung für den Tübinger Stadtkern wird seit 1979 angewandt und wurde zuletzt 2008 überarbeitet. Ihre Regeln für Putz und Farbe in § 17 gelten für Vorhaben an den historischen Straßen und Plätzen und an der Neckarfront, die im Lageplan der Satzung festgelegt sind. Dort sieht die Satzung vor, dass Außenputz uneben aufgetragen und freihändig verrieben oder gebürstet wird; wo historischer Putz festgestellt wird, ist die entsprechende Putzart vorgesehen. Putzfassaden werden danach nur in warmen Tönen gestrichen, grelle und sehr dunkle Töne sind ausgeschlossen, und die Farbe wird mit den Nachbarhäusern abgestimmt. Für Fachwerkholz nennt die Satzung rotbraune bis schwarzbraune Töne, historische Farbbefunde gehen jeweils vor. Werkstein darf danach nicht deckend gestrichen werden.
Gesamtanlage, Sichtfachwerk und Gestaltungsbeirat
Die Altstadt ist ebenso wie Bebenhausen eine denkmalgeschützte Gesamtanlage. Die Stadt weist darauf hin, dass Gestaltungssatzungen und Leitfäden Proportionen, Materialien, Farben und Dachformen regeln, in der Altstadt ebenso wie in den Teilorten. Historisch als Sichtfachwerk errichtetes Fachwerk darf nach der Stadtbildsatzung weder verputzt noch verkleidet werden. Ausnahmen von gestalterischen Regeln sind möglich; dazu wird in der Regel der unabhängige Gestaltungsbeirat gehört, den es seit 2006 gibt. Ansprechpartner in der Bauverwaltung sind die fachliche Denkmalpflege und das Baurecht.
Innen: Fliesen und Böden im Tübinger Altbau
Die Stadtbildsatzung betrifft das historische Stadt- und Straßenbild, also die Außenseite der Gebäude. Ob bei einem Kulturdenkmal auch Arbeiten an Fliesen und Böden im Inneren eine denkmalrechtliche Genehmigung brauchen, beantwortet die fachliche Denkmalpflege der Stadt. Wenn Sie Ihr Vorhaben über unser Formular schildern, wählen wir für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.
Gut zu wissen für Tübingen
- Die Stadtbildsatzung zur Erhaltung und Gestaltung des historischen Stadt- und Straßenbildes im Tübinger Stadtkern wird seit 1979 angewandt und wurde zuletzt 2008 überarbeitet. Universitätsstadt Tübingen – Beiblatt zur Stadtbildsatzung
- Nach § 17 der Stadtbildsatzung, der für Vorhaben an den historischen Straßen und Plätzen und an der Neckarfront gilt, sind Putzfassaden nur in warmen Tönen zu streichen; grelle und sehr dunkle Töne sind nicht zulässig, vorhandene historische Farbbefunde sind aufzugreifen. Universitätsstadt Tübingen – Stadtbildsatzung vom 27.08.2008
- Außenputz ist laut Stadtbildsatzung uneben aufzutragen und freihändig zu verreiben oder zu bürsten; Fachwerkholz ist in rotbraunen bis schwarzbraunen Tönen zu streichen, Werkstein darf nicht deckend gestrichen werden. Universitätsstadt Tübingen – Stadtbildsatzung vom 27.08.2008
- Historisch als Sichtfachwerk errichtetes Fachwerk darf nach § 12 der Stadtbildsatzung nicht verputzt oder verkleidet werden. Universitätsstadt Tübingen – Stadtbildsatzung vom 27.08.2008
- Die Tübinger Altstadt und Bebenhausen sind denkmalgeschützte Gesamtanlagen; Gestaltungssatzungen und Leitfäden regeln Proportionen, Materialien, Farben, Dachformen und Werbeanlagen in der Altstadt ebenso wie in den Teilorten. Universitätsstadt Tübingen – Denkmalschutz, Stadt- und Ortsbildpflege
- Der Gestaltungsbeirat der Universitätsstadt Tübingen besteht seit 2006; er soll auch moderne Lösungen ermöglichen, die einzelnen Regeln der Stadtbildsatzung widersprechen, sofern sie deren allgemeine Ziele einhalten. Universitätsstadt Tübingen – Gestaltungsbeirat
Häufige Fragen
Welche Fassadenfarben sind in der Tübinger Altstadt zulässig?
An den historischen Straßen und Plätzen und an der Neckarfront sieht die Stadtbildsatzung warme Töne vor; grelle und sehr dunkle Töne sind ausgeschlossen. Vorhandene historische Farbbefunde am Gebäude sind aufzugreifen.
Darf ich Fachwerk in Tübingen überputzen, um die Fassade zu dämmen?
Historisch als Sichtfachwerk errichtetes Fachwerk darf nach der Stadtbildsatzung nicht verputzt oder verkleidet werden. Auskunft zu Ausnahmen geben Denkmalpflege und Baurecht der Stadt.
Wer entscheidet über Abweichungen von der Tübinger Stadtbildsatzung?
Ausnahmen lässt die Verwaltung zu. In vielen Fällen wird dazu der Gestaltungsbeirat gehört; für einige im Beiblatt beschriebene Fälle kann die Verwaltung ohne erneute Anhörung entscheiden.
Ihr Vorhaben in Tübingen
Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.
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- Preise & KostenfaktorenFassadenanstrich Kosten
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- Preise & KostenfaktorenFliesenleger Kosten
- Leistung im ÜberblickMaler, Fliesen & Böden
Weitere Orte und Leistungen
Quellen
- Universitätsstadt Tübingen – Beiblatt zur Stadtbildsatzung, abgerufen am 02.10.2026
- Universitätsstadt Tübingen – Stadtbildsatzung vom 27.08.2008, abgerufen am 02.10.2026
- Universitätsstadt Tübingen – Stadtbildsatzung vom 27.08.2008, abgerufen am 02.10.2026
- Universitätsstadt Tübingen – Stadtbildsatzung vom 27.08.2008, abgerufen am 02.10.2026
- Universitätsstadt Tübingen – Denkmalschutz, Stadt- und Ortsbildpflege, abgerufen am 02.10.2026
- Universitätsstadt Tübingen – Gestaltungsbeirat, abgerufen am 02.10.2026