Maler, Fliesen & Böden · Ludwigsburg

Maler und Fliesenleger in Ludwigsburg

Die Fassade eines Bürgerhauses in der Innenstadt frisch streichen, das Treppenhaus im Gründerzeitbau renovieren oder in der Küche neue Fliesen und im Wohnzimmer Parkett verlegen: Wer in Ludwigsburg einen Maler oder Fliesenleger sucht, arbeitet oft an Häusern, deren Außenansicht die Stadt bewusst schützt. Für innen und außen gelten dabei unterschiedliche Regeln.

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Neuer Anstrich in der Barockstadt: was genehmigungsfrei bleibt

Für die Innenstadt hat der Gemeinderat 2014 eine Erhaltungssatzung beschlossen; geprägt ist das Stadtbild vor allem von Bauten des Barocks, des Spätbarocks und der Gründerzeit. Die Begründung zur Satzung unterscheidet genau: Eine reine Renovierung der Fassade mit neuem Anstrich ist nicht genehmigungspflichtig. Anders bei stadtbildprägenden Gestaltungen wie Wärmedämmputzen, Gesimsbändern, Fensterläden oder Sockeln; hier sieht die Satzung eine erhaltungsrechtliche Genehmigung vor. Innere Umbauten, die das äußere Erscheinungsbild nicht verändern, sind ausgenommen, neue Fliesen und Böden im Inneren berühren die Satzung also in der Regel nicht.

Fassaden nach historischem Vorbild

Für die „Barocke Innenstadt“, also den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, unterhält die Stadt ein Förderprogramm für Fassadensanierungen. Nach den Richtlinien von 2016 sollen die Fassaden nach historischem Vorbild gestaltet und in Abstimmung mit der Stadt ausgeführt werden. Anträge nimmt das Bürgerbüro Bauen entgegen, das auch über die jeweils geltenden Bedingungen informiert.

Südstadt und alte Ortskerne: Putz, Gesimse, Fensterläden

Auch in der Südstadt, einer Gartenstadt der 1920er-Jahre mit vielen fast baugleichen Häusern, gilt seit 2022 eine Erhaltungssatzung. Ihre Begründung nennt Änderungen an der Fassade wie Wärmedämmputze, Gesimsbänder, Öffnungen in Außenwänden, Fensterläden und Sockel als Beispiele genehmigungspflichtiger Vorhaben. Ob eine Dämmung mit neuem Putz an einem bestimmten Haus möglich ist, beantwortet die Stadt im Einzelfall. Ist Ihr Vorhaben umrissen, schildern Sie es über unser Formular; wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.

Gut zu wissen für Ludwigsburg

Häufige Fragen

Brauche ich in der Ludwigsburger Innenstadt eine Genehmigung, um meine Fassade neu zu streichen?

Nach der Begründung zur Erhaltungssatzung ist ein reiner Neuanstrich nicht genehmigungspflichtig, bei Dämmputz oder Änderungen an Gesimsen und Fensterläden sieht die Satzung eine Genehmigung vor. Für Kulturdenkmale gelten zusätzlich die Regeln des Denkmalschutzes; Auskunft gibt das Bürgerbüro Bauen.

Gibt es in Ludwigsburg Unterstützung für Fassadensanierungen?

Für Gebäude in der Barocken Innenstadt unterhält die Stadt ein Förderprogramm für Kulturdenkmale und Fassadensanierungen; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Über die aktuellen Bedingungen informiert das Bürgerbüro Bauen.

Betrifft die Erhaltungssatzung auch neue Fliesen oder Böden im Haus?

In der Regel nicht: Innere Umbauten, die das äußere Erscheinungsbild nicht verändern, sind nach der Begründung zur Innenstadt-Satzung ausgenommen. Bei Kulturdenkmalen gelten zusätzlich die Regeln des Denkmalschutzes.

Ihr Vorhaben in Ludwigsburg

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Stadt Ludwigsburg – Erhaltungssatzung Innenstadt, Textteil und Begründung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Ludwigsburg – Erhaltungssatzung Innenstadt, Textteil und Begründung, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Ludwigsburg – Richtlinien zum Förderprogramm für Kulturdenkmale und Fassadensanierungen (2016), abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Ludwigsburg – Richtlinien zum Förderprogramm für Kulturdenkmale und Fassadensanierungen (2016), abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Ludwigsburg – Erhaltungssatzung Südstadt, Begründung, abgerufen am 02.10.2026