Neubau & Rohbau · Böblingen

Bauunternehmen in Herrenberg

Herrenberg im Oberen Gäu setzt beim Wohnungsbau ausdrücklich auf Innenentwicklung: Baulücken, Nachverdichtung und Aufstockung haben Vorrang vor neuen Baugebieten. Wer hier ein Haus bauen, ein Mehrfamilienhaus errichten oder ein Gebäude erweitern möchte, findet im Servicebüro Bauen eine zentrale Anlaufstelle und seit 2026 auch die Möglichkeit des Bau-Turbos.

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Servicebüro Bauen und virtuelles Bauamt: Bauanträge in Herrenberg

Alle Fragen rund ums Planen und Bauen bündelt die Stadt Herrenberg im Servicebüro Bauen, persönlich vor Ort und mit digitalen Angeboten. Bauanträge nimmt die Stadt über ihr Baurechtsamt seit Anfang 2025 nur noch digital an; inzwischen ist die Stadt an das landesweite virtuelle Bauamt angebunden, über das Anträge eingereicht werden. Auf der Seite des Servicebüros finden sich außerdem Hinweise zur Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren. Liegt das Grundstück in der denkmalgeschützten Altstadt, gilt zusätzlich die überarbeitete Gestaltungssatzung „Altstadt Herrenberg“, die 2024 in Kraft getreten ist.

Bau-Turbo in Herrenberg: Mehr Wohnraum mit Zustimmung der Stadt

Der Gemeinderat hat die Anwendung des Bau-Turbos beschlossen. Gemeint sind die neuen Instrumente im Baugesetzbuch, mit denen Wohnraum genehmigt werden kann, auch wenn das Vorhaben nach bisherigem Planungsrecht zunächst nicht zulässig wäre. Die Stadt nennt als Anwendungsfälle den Neubau von Wohngebäuden, neue Wohnungen durch Erweiterung oder Aufstockung und die Umwandlung anderer Nutzungen in Wohnungen; reine Gewerbevorhaben gehören nicht dazu. Voraussetzung ist die Zustimmung der Stadt, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Öffentliche und nachbarliche Belange werden weiterhin gewürdigt. Die Stadt empfiehlt deshalb, das Vorhaben vor dem Antrag per E-Mail vorzustellen.

Baulücken, Bauplätze und Bodenwerte im Oberen Gäu

Für die Grundstückssuche veröffentlicht Herrenberg ein Baulückenkataster mit unbebauten oder gering bebauten Grundstücken innerhalb der Siedlungsflächen. Ergänzend gibt es eine kostenlose Wohnbauplatzbörse, auf der verkaufswillige Eigentümer und Bauinteressierte zusammenfinden. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktdaten kommen vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu, dessen Geschäftsstelle bei der Stadt Herrenberg liegt. Für Keller und Gründung lohnt zudem ein Blick in die Starkregengefahrenkarten, die die Stadt für die gesamte Gemarkung erstellt hat. Mit diesen Grundlagen schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular. Wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet.

Gut zu wissen für Herrenberg

Häufige Fragen

Über welches System reiche ich in Herrenberg einen Bauantrag ein?

Herrenberg ist an das virtuelle Bauamt (ViBa) des Landes angebunden. Papieranträge nimmt das Baurechtsamt seit 2025 nicht mehr an.

Kann ich in Herrenberg über den Bau-Turbo aufstocken?

Aufstockungen, die neue Wohnungen schaffen, nennt die Stadt ausdrücklich als Anwendungsfall. Nötig ist die Zustimmung der Stadt, auf die grundsätzlich kein Anspruch besteht; die Stadt empfiehlt eine Vorabklärung per E-Mail.

Wo finde ich in Herrenberg freie Baugrundstücke?

Im Baulückenkataster der Stadt und in der kostenlosen Wohnbauplatzbörse, auf der private Eigentümer Grundstücke anbieten.

Ihr Vorhaben in Herrenberg

Schildern Sie uns kurz, was geplant ist – wir wählen einen passenden Fachbetrieb aus, der sich bei Ihnen meldet. Für Sie ist unser Service kostenlos und unverbindlich. Die Kosten tragen die Fachbetriebe.

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Quellen

  • Stadt Herrenberg – Servicebüro Bauen, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Servicebüro Bauen, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Bau-Turbo, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Baulückenkataster, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Wohnbauplatzbörse, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Gäu, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Gestaltungssatzung Altstadt Herrenberg, abgerufen am 02.10.2026
  • Stadt Herrenberg – Starkregenrisikomanagement, abgerufen am 02.10.2026