Maler und Fliesenleger in Baden-Baden
Eine Villa am Annaberg bekommt einen neuen Anstrich, ein Stadthaus in der Lichtentaler Vorstadt neuen Putz, eine Wohnung in der Weststadt neue Fliesen und Böden: In Baden-Baden sind Maler und Fliesenleger in einer Stadt unterwegs, deren Erscheinungsbild zu großen Teilen unter Denkmalschutz steht.
Anfrage kostenlos stellenFassade in der Gesamtanlage: Putz und Farbe brauchen eine Genehmigung
Die Gesamtanlagenschutzsatzung der Stadt umfasst weite Teile des Kurstadtbilds, von der Oberstadt und dem Bäderviertel über die Ooser und die Lichtentaler Vorstadt bis zu den Villengebieten Beutig-Quettig und Annaberg. Innerhalb dieses Bereichs sind Veränderungen an Fassaden genehmigungspflichtig, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Die Satzung nennt dabei ausdrücklich Verputz und Farbe, Verkleidungen an Außenwänden sowie Fenster und Fensterläden. Auch Gebäude, die vor Inkrafttreten der Satzung genehmigt wurden, brauchen bei gestalterischen Veränderungen eine neue Genehmigung. Den Antrag nimmt die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt entgegen, die dabei laut Satzung auch Belange des Umwelt- und Klimaschutzes würdigt.
Farbregeln der Baufibel für die historischen Villengebiete
Für die Villengebiete Beutig-Quettig, Annaberg, Schützenstraße und die Protestantische Neustadt gibt die vom Gemeinderat beschlossene Baufibel konkrete Empfehlungen, die Maler kennen sollten. Die historischen Villen tragen fast durchweg feinen Putz in zurückhaltenden, stets abgetönten hellen Farben. Die Fibel empfiehlt deshalb gebrochenes Weiß, Beige oder Rosa und rät von reinem Weiß ab, weil es in der Fernsicht stark auffällt. Der Sockel soll sich in Material und Farbe absetzen, Nebengebäude sollen farblich zum Haupthaus passen, spiegelnde und glänzende Materialien sind nicht vorgesehen.
Was die Satzung noch regelt – und was innen ansteht
Die geltende Gesamtanlagenschutzsatzung hat der Gemeinderat am 22.10.2018 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 01.11.2018. Neben Putz und Farbe nennt sie auch Jalousien, Markisen und Außenbeleuchtungen als genehmigungspflichtig, wenn sie von außen sichtbar sind. Nach § 4 wird die Genehmigung erteilt, wenn eine Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde; sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Innen kommen Fliesenleger und Bodenleger nach Leitungen und Estrich, der Maler zum Schluss. Schildern Sie Ihr Vorhaben über unser Formular. Wir wählen für Ihre Anfrage einen passenden Fachbetrieb aus.
Gut zu wissen für Baden-Baden
- Die Gesamtanlage Baden-Baden umfasst nach § 1 der Satzung unter anderem die Oberstadt, die Unterstadt mit dem Bäderviertel, die Ooser und Lichtentaler Vorstadt, die Neustadt sowie die Villengebiete Beutig/Quettig und Annaberg. Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden
- Nach § 4 der Gesamtanlagenschutzsatzung sind Veränderungen an Fassaden, etwa an Verputz und Farbe, Verkleidungen an Außenwänden, Fenstern und Fensterläden, genehmigungspflichtig, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum oder von außerhalb der Gesamtanlage sichtbar sind; zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden
- Soweit die Untere Denkmalschutzbehörde Ermessen hat, werden laut Satzung auch die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes umfassend gewürdigt; vor der Satzung genehmigte Gebäude bedürfen bei gestalterischen Veränderungen einer erneuten Genehmigung. Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden
- Die Baufibel für die historischen Villengebiete empfiehlt Putz mit feiner Körnung oder Naturstein und Fassaden in gebrochenen hellen Farben wie gebrochenem Weiß, Beige oder Rosa; reines Weiß soll nicht verwendet werden. Stadt Baden-Baden – Baufibel für die historischen Villengebiete
- Nach der Baufibel soll der Sockel in Material und Farbe abgesetzt sein, Nebengebäude sollen farblich auf das Hauptgebäude abgestimmt werden, spiegelnde und glänzende Materialien sollen nicht verwendet werden. Stadt Baden-Baden – Baufibel für die historischen Villengebiete
- Die Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden wurde vom Gemeinderat am 22.10.2018 beschlossen und ist am 01.11.2018 in Kraft getreten; nach § 4 Abs. 2 ist die Genehmigung zu erteilen, wenn die Veränderung das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde, sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Genehmigungspflichtig ist nach § 4 Abs. 1 d auch das Anbringen von Jalousien, Markisen und Außenbeleuchtungen, wenn sie von außen sichtbar sind. Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden
Häufige Fragen
Brauche ich in Baden-Baden eine Genehmigung, um meine Fassade neu streichen zu lassen?
Innerhalb der Gesamtanlage sieht die Satzung für sichtbare Veränderungen von Verputz und Farbe eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde vor. Ob Ihr Haus im Geltungsbereich liegt, zeigt der Lageplan zur Satzung.
Welche Fassadenfarben passen zu einer Villa am Annaberg?
Die Baufibel der Stadt empfiehlt gebrochene helle Töne wie gebrochenes Weiß, Beige oder Rosa und rät von reinem Weiß ab. Verbindlich wird die Farbe im Genehmigungsverfahren abgestimmt.
Seit wann gilt die Gesamtanlagenschutzsatzung in Baden-Baden?
Die geltende Satzung hat der Gemeinderat am 22.10.2018 beschlossen, sie ist am 01.11.2018 in Kraft getreten. Den Geltungsbereich zeigt der Lageplan vom 15.06.2018, der Bestandteil der Satzung ist.
Ihr Vorhaben in Baden-Baden
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Quellen
- Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Baden-Baden – Baufibel für die historischen Villengebiete, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Baden-Baden – Baufibel für die historischen Villengebiete, abgerufen am 02.10.2026
- Stadt Baden-Baden – Satzung zum Schutz der Gesamtanlage Baden-Baden, abgerufen am 02.10.2026